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   LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 2-15 S 179/17   

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https://dejure.org/2018,17039
LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 2-15 S 179/17 (https://dejure.org/2018,17039)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.06.2018 - 2-15 S 179/17 (https://dejure.org/2018,17039)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 2-15 S 179/17 (https://dejure.org/2018,17039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 242, 812, 675y BGB
    Auskunftsanspruch auf Auskunft über Kontoinhaber bei irrtümlicher Falschüberweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch auf Auskunft über Kontoinhaber bei irrtümlicher Falschüberweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft über Kontoinhaber bei irrtümlicher Falschüberweisung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Gläubigers eines Erstattungsanspruchs des Finanzamts gegen eine Bank

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.02.2018 - III ZR 65/17

    Stützen eines Auskunftsbegehrens des Anspruchsberechtigten auf Treu und Glauben;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Sieht der Berechtigte von vornherein schuldhaft von der Heranziehung anderer Erkenntnismöglichkeiten ab, so kann er seinen Auskunftsanspruch auch nicht mehr auf § 242 BGB stützen (vgl. BGH, WM 2018, 508 [BGH 08.02.2018 - III ZR 65/17] , wo ein Anspruch gegen die Mittelverwendungskontrolleurin verneint wurde, weil der Kläger als Direktkommanditist die Fondsgesellschaft selbst auf Auskunft hätte in Anspruch nehmen können).

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine Obliegenheit dazu, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auskunft auf andere Weise zu erlangen (vgl. BGH, WM 2018, 508 [BGH 08.02.2018 - III ZR 65/17] ).

    Zwar hat der BGH entschieden, dass eine vorrangig zu nutzende Informationsmöglichkeit regelmäßig dann gegeben ist, wenn es einen Auskunftsanspruch gegen eine andere Person gibt, der nicht auf § 242 BGB gestützt ist (vgl. BGH, WM 2018, 508 [BGH 08.02.2018 - III ZR 65/17] ).

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 171/84

    Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Das Finanzamt ist durch die Überweisung auf das vom Kläger angegebene Konto von der Pflicht zur Steuererstattung freigeworden ist (vgl. BFHE 151, 123 [BFH 10.11.1987 - VII R 171/84] ).

    Er gebietet, dass im Rechtsverkehr jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teiles angemessen Rücksicht nimmt (vgl. BFHE 151, 123 [BFH 10.11.1987 - VII R 171/84] ).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Es ist unschädlich, dass einem Anspruch des Klägers etwaige Gegenrechte des Kontoinhabers (z.B. § 818 Abs. 3 BGB) entgegen stehen könnten (vgl. BGH, NJW 2015, 2562 [BVerfG 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14] , wo vom Anspruchsteller kein Vortrag zur Zurechnungsfähigkeit des Mitpatienten verlangt wurde, welchen er nach Auskunftserteilung deliktisch in Anspruch nehmen wollte).

    Dass sich der Hauptanspruch des Klägers, dessen Durchsetzung durch die Auskunft ermöglicht werden soll, nicht gegen die Beklagte selbst, sondern gegen einen Dritten richtet, macht die Auskunftserteilung nicht per se unzumutbar (vgl. BGH, NJW 2015, 2562 [BVerfG 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14] zu dem Anspruch eines Patienten gegen den Klinikträger auf Auskunft über die Anschrift eines Mitpatienten, damit der Patient gegen diesen einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer während des Krankenhausaufenthalts begangenen vorsätzlichen Körperverletzung geltend machen kann).

  • AG Frankfurt/Main, 08.11.2017 - 31 C 305/17
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 08.11.2017, Az.: 31 C 305/17 (17), abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 08.11.2017, Az. 31 C 305/17 (17), die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 51/12

    Davidoff Hot Water

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Diese Verpflichtung ist ungeschriebene Nebenpflicht des Bankvertrags (vgl. BGHZ 27, 241: "selbstverständliche Nebenpflicht") als besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht der Bank, die Vermögensinteressen ihres Kunden zu schützen (vgl. Hoffmann, in: Bankrecht und Bankpraxis, 32. Ergänzungslieferung, Stand 12/17, Rn. 2/842), und sie beinhaltet die Pflicht zur Verschwiegenheit über den des Namen und die Anschrift des Kontoinhabers (vgl. BGH, GRUR 2013, 1237 - Davidoff Hot Water I).
  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Diese Verpflichtung ist ungeschriebene Nebenpflicht des Bankvertrags (vgl. BGHZ 27, 241: "selbstverständliche Nebenpflicht") als besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht der Bank, die Vermögensinteressen ihres Kunden zu schützen (vgl. Hoffmann, in: Bankrecht und Bankpraxis, 32. Ergänzungslieferung, Stand 12/17, Rn. 2/842), und sie beinhaltet die Pflicht zur Verschwiegenheit über den des Namen und die Anschrift des Kontoinhabers (vgl. BGH, GRUR 2013, 1237 - Davidoff Hot Water I).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    a) Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) besteht eine Auskunftspflicht bei jedem Rechtsverhältnis, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (vgl. BGH, NJW 2014, 2651 [BGH 01.07.2014 - VI ZR 345/13] m.w.N.; Staudinger/Olzen/Looschelders (2015), § 242 BGB Rn. 605 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2015 - III ZR 329/14

    Krankenhauswesen: Anspruch eines Patienten gegen eine Klinik in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Auch eine beendete Geschäftsverbindung begründet aber eine rechtliche Sonderbeziehung, kraft derer Nebenpflichten bestehen können (vgl. HK-BGB/Reiner Schulze, BGB, 9. Aufl. 2016, § 242 Rn. 20; BGH, NJW 2015, 2652).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    (1) Was die Frage der Zumutbarkeit angeht, ist eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BGH, NJW 2007, 1806; Staudinger/Olzen/Looschelders, a.a.O., Rn. 605).
  • FG Münster, 15.11.2011 - 11 K 2203/10

    Erstattungsanspruch hinsichtlich einer ohne rechtlichen Grund gezahlten Steuer,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 15 S 179/17
    Ihm steht deshalb auch kein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO gegen den neuen Kontoinhaber zu (vgl. FG Münster, Urteil vom 15.11.2011, Az. 11 K 2203/10 AO).
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